Häufig gestellte Fragen
Wir möchten Ihnen helfen und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Lausitzer Seenland. Die nachfolgenden Antworten sollen Ihnen helfen Ihren Ausflug oder Urlaub im Lausitzer Seenland gut vorzubereiten und planen zu können. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind, können Sie sich gern an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern telefonisch unter +49(0)3573 7253000 oder per E-Mail an info@lausitzerseenland.de weiter.
Senftenberger See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Geierswalder See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Partwitzer See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Großräschener See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Sedlitzer See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Dreiweiberner See:
- alle Boote ohne Motor bis 10 m
Bärwalder See:
- Motorboote
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Bergheider See
Talsperre Spremberg:
- muskelbetriebene Boote
- Motorboote (nur Elektro)
- Segelboote
Gräbendorfer See:
- Motorboote (nur Elektro)
- Segelboote
- muskelbetriebene Boote
Deulowitzer See
Pinnower See
Da die Landesgrenze durch das Lausitzer Seenland verläuft, gelten je nach Lage die Landesschifffahrtsverordnungen von Brandenburg oder Sachsen. Für die Brandenburger Bereiche des Geierswalder und Partwitzer Sees wurden die Regeln an die sächsischen angepasst, sodass einheitliche Vorschriften gelten. Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Senftenberger See, Sedlitzer See (ab Freigabe am 24.04.2026) und Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h, entlang der Ufer maximal 7 km/h. Auf dem Geierswalder See und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, in einer Zone bis 100 Meter vor dem Ufer gelten 15 km/h sowie in der Uferrandzone (5 Meter vom Ufer entfernt) 7 km/h
Neben der Geschwindigkeit müssen Sperrbereiche und Naturschutzgebiete beachtet werden. Die detaillierten Informationen können Sie der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund" entnehmen.
Auf dem Bärwalder See gilt ebenfalls die sächsische Schifffahrtsverordnung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für Kleinfahrzeuge und 15 km/h für Verbände. Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen aus der Karte "Befahrbarkeitsbereiche Bärwalder See".
Achten Sie auf den Seen auf die Austonnung und halten Sie sich an die Befahrbarkeitsgrenzen!
Am Senftenberger See können Sie Ihr Boot am Stadthafen Senftenberg und im Hafencamp Senftenberger See slippen. Bitte wenden Sie sich vorab an die Hafenmeisterei bzw. das Hafencamp.
Am Geierswalder See befindet sich eine öffentliche Anlandestelle an der Südböschung des Sees – direkt in der Marina Geierswalde. Es wird empfohlen, den Liegeplatz vor der Fahrt telefonisch beim Hafenmeister unter 01520 – 47 94 534 während der Geschäftszeiten anzufragen oder zu reservieren. Für größere Boote steht eine Krananlage zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Gemeinde Elsterheide auf. Eine Einweisung erfolgt durch den Hafenmeister.
Am Großräschener See können Sie Ihr Boot am Stadthafen Großräschen ins Wasser lassen. Für größere Boote steht auch hier ein Kran zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vorab an die Hafenmeisterin.
Der Sedlitzer See kann seit dem 24.04.2026 mit Booten befahren werden. Eine zentrale, öffentlich nutzbare Slipstelle gibt es im Gewerbegebiet Nordufer zwischen der Pumpstation Bahnsdorf und dem Seestrand Lieske. Die Sliprampe kann in diesem Jahr ohne Anmeldung genutzt werden, um Ihr Boot ins Wasser zu lassen.
Derzeit gibt es am Partwitzer See keine öffentliche Bootseinlass- oder Anlandestelle.
Am Dreiweiberner See befindet sich eine naturbelassene Slipanlage in Lohsa am Südstrand. Ansprechpartner ist der Angelverein "Silbersee" Lohsa e.V. unter Tel. 03572450087. Auf der Weißkollmer Seite ist Jörg Berndt unter Tel. 0177 6963436 Ihr Ansprechpartner.
Die Marina Klitten am Bärwalder See verfügt auch über eine Slipanlage.
Am Halbendorfer See können die Boote am Bootshafen ins Wasser gelassen werden. Ansprechpartner zum Slippen von Segelbooten ist die Rezeption im Campingplatz Halbendorfer See unter Tel. 035773 / 76413.
Geslippt werden kann auch am Gräbendorfer See in Laasow. Hier ist keine Anmeldung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Ort für den Bootseinlass Slip- und Parkgebühren zu entrichten sein können.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund".
Boote können im Seenverbund an gekennzeichneten Marinas und öffentlichen Wasserwanderrastplätzen anlegen. Das Ankern ist auf allen Seen erlaubt, in Kanälen jedoch verboten. Wichtig sind der Schutz von Ufervegetation und das Einhalten von Mindestabständen, besonders in Badebereichen und Naturschutzgebieten.
Anlegestellen am Senftenberger See:
Nähere Informationen zu den Anlegestellen und Liegeplätzen am Senftenberger See
Anlegestellen am Geierswalder See:
- Wasserwanderrastplatz an der Marina mit Sanitäranlagen und Gastronomie in Laufweite
- Pier 1, Beachbar (Anleger)
Anlegestellen am Sedlitzer See:
- Hafen in der Sedlitzer Bucht
- Anlegestelle am Aussichtsturm Rostiger Nagel mit Sanitäranlagen und Imbiss ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
- Schwimmender Steg ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
Anlegestellen am Großräschener See:
Am Partwitzer See gibt es aktuell keine öffentliche Anlegemöglichkeit.
Anlegestellen am Bärwalder See:
- Marina Klitten (Anleger, mit Sanitäranlagen)
- Boxberg (Anleger)
- Uhyst (Anleger)
Nähere Informationen zu den Anlegestellen und Liegeplätzen am Bärwalder See
Anlegestellen an der Talsperre Spremberg:
- Bagenzer Seite (Anleger, mit Sanitäranlagen)
- Klein Döbberner Seite (Anleger, mit Sanitäranlagen)
An allen Anlegestellen/Ankerplätzen gibt es Versorgungsmöglichkeiten (Imbiss, Restaurant,...), die zu Fuß erreichbar sind.
Das Ankern ist auf dem Senftenberger, Geierswalder, Partwitzer, Sedlitzer und Großräschener See außerhalb von Schutzgebieten erlaubt. Bei Nacht darf nur bemannt und ordnungsgemäß beleuchtet geankert oder stillgelegt werden. An genehmigten Liegestellen ist das nächtliche Stillliegen auch für unbemannte Kleinfahrzeuge gestattet.
In den schiffbaren Kanälen ist das Ankern und Stillliegen verboten.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund".
Ab dem 29. Juni 2026 werden erstmals fünf schiffbare Seen durch Kanäle miteinander verbunden sein. Der vernetzte Seenverbund wird den Senftenberger, Geierswalder, Partwitzer, Sedlitzer und Großräschener See umfassen.
Details und Regelungen findet man im Faltblatt „Schiffbarer Seenverbund".
Die Regelungen, welche Boote führerscheinfrei gefahren werden können, sind in Brandenburg und Sachsen gleich. Die führerscheinfreie Motorisierung für Sportboote liegt bei 15 PS. Segelboote sind führerscheinfrei. Für einen Hilfsmotor gilt ebenfalls die 15 PS Marke.
Boote und Flöße im Lausitzer Seenland mieten
Am Senftenberger See und Geierswalder See sowie am Partwitzer See können Sie Boote, z.B. Motorboote - auch führerscheinfrei, kleinere Hausboote, Flöße und Kanus mieten. Aktuell ist es leider nicht möglich, ein Boot an einem See auszuleihen und an einem anderen See im Seenverbund abzugeben. Die Rückgabe muss immer am jeweiligen Verleihort erfolgen.
Auch am Bärwalder See können Sie Boote mieten.
Ein führerscheinfreier Betrieb ist in der Regel bei Motorisierung bis 15 PS möglich. Für Mietboote informieren Sie sich bitte direkt beim jeweiligen Bootsverleih, welche Fahrzeuge führerscheinfrei ausgeliehen werden können.
Am Partwitzer, Sedlitzer und Großräschener See gibt es aktuell noch keine Bootsvermietungen.
Eine Übersicht aller Bootscharter sowie deren Mietbedingungen finden Sie hier.
Kann ich auf den Seen übernachten?
Auf einem Boot übernachten können Sie nur auf dem Senftenberger See. Hierzu muss aber ein Positionslicht gesetzt werden. Alternativ können Sie am Stadthafen oder Wassersportzentrum anlegen und an Bord übernachten.
Bootstankstellen befinden sich am Stadthafen Senftenberg und am Stadthafen Großräschen. Am Geierswalder, Partwitzer und Sedlitzer See gibt es aktuell keine Möglichkeit zum Tanken.
Braucht mein Boot ein Kennzeichen oder einen Namen?
Ein Sportboot benötigt ein amtliches Kennzeichen. Für sonstige Kleinfahrzeuge bedarf es einer Kennzeichnung mit Name und Anschrift des Eigentümers.
In den Seen des Lausitzer Seenlandes kann unbeschwert an allen ausgewiesenen Badestränden gebadet werden.
Hinweis: Beachten Sie die Hinweisschilder des Bergbausanierers LMBV und betreten Sie keine Sperrzonen.
Alle Strände im Lausitzer Seenland finden Sie unter Badeseen.
Vierbeiner kommen am Senftenberger See an den ausgewiesenen Hundestränden in Großkoschen, Niemtsch, Senftenberg und an der Südsee ganz auf ihre Kosten. Auch am Bärwalder See am Boxberger Ufer und am Uhyster Ufer sowie am Halbendorfer See gibt es einen Hundestrand. Am Dreiweiberner See befindet sich der Hundestrand am Lohsaer Ufer. Auch am Silbersee gibt es am Friedersdorfer Ufer einen Hundestrand.
Alle für Vierbeiner geeignete Strände im Lausitzer Seenland finden Sie unter Hundestrände.
Downloads Hundestrände Bärwalder See
Auch Freunde der Freikörperkultur können im Lausitzer Seenland an dafür ausgewiesenen Stränden beruhigt baden. Am Senftenberger See ist das an den Seestränden Buchwalde und Großkoschen sowie an der Südsee möglich. Der Bärwalder See bietet zwei ausgeschilderte FKK-Strände am Uhyster Strand und am Strandabschnitt in Boxberg. Und auch am Halbendorfer See finden Sie im Süden einen FKK-Strand und sogar einen FKK-Campingplatz.
Am Senftenberger See sind an den Strandbereichen in Buchwalde, Niemtsch, Südsee und Großkoschen sowie am Stadthafen Toiletten vorhanden.
Am Geierswalder See finden Sie am Hauptstrand kostenfreie Toiletten, am Bärwalder See an den Strandbereichen Uhyst und Boxberg.
Am Großräschener See befindet sich eine öffentliche Toilette in der Nähe des Strandes im Zielhaus des Stadthafens und am Seestrand Lieske befindet sich ebenfalls eine Toilette.
Am Partwitzer See befindet sich in der Hauptsaison ein Toilettencontainer oberhalb des Strandes.
Auch am Grünewalder Lauch und der Talsperre Spremberg (Bagenzer und Alt Döbberner Seite) stehen Toiletten zur Verfügung.
Am Halbendorfer See finden Sie am Textil- und FKK-Strand öffentliche Toiletten.
Das Baden in den Kanälen (Überleitern ) zwischen den Seen sowie in den Einlaufbereichen der Kanäle ist im Lausitzer Seenland generell und dauerhaft verboten. In den Kanälen und in einem Umkreis von 50 Metern vor den Kanaleinläufen (ab Beginn der Verbindung zum Überleiter) darf nicht gebadet werden. Hintergrund sind Sicherheitsgründe: Dort können Nutzungskonflikte mit dem Bootsverkehr entstehen, die eine Gefahr für Badegäste darstellen.
Appell der unteren Wasserbehörde: Genießen Sie das Baden in den freigegebenen Bereich der Seen. Wer Verbote bewusst ignoriert, begibt sich ebenso bewusst in Gefahr.
Alle Badefreunde werden gebeten, dies zu beachten. Erlaubt ist das Baden auf den freigegebenen Seen in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang überall auf den dafür freigegebenen und somit sicheren Wasserflächen der Seen.
Im neuen Seenverbund des Lausitzer Seenlands stehen mehrere schiffbare Kanäle zur Verfügung, die die fünf Seen – Senftenberger See, Geierswalder See, Partwitzer See, Sedlitzer See und Großräschener See – miteinander verbinden. Bereits nutzbar sind der Koschener Kanal (mit Schleuse und zwei Tunneln) sowie der Barbara‑Kanal. Ab dem 29. Juni 2026 kommen drei weitere Verbindungen hinzu:
- Sornoer Kanal verbindet den Geierswalder und Sedlitzer See
- Zeitlicher Richtungsverkehr für Fahrzeuge; muskelbetriebene Fahrzeuge bis 2 m Breite frei
- Breite Durchfahrtsöffnung: 5,20 m
- Durchfahrtshöhe: 3,10 m bei 101,0 m NHN
- Rosendorfer Kanal verbindet den Partwitzer und Sedlitzer See
- Zeitlicher Richtungsverkehr für Fahrzeuge; muskelbetriebene Fahrzeuge bis 2 m Breite frei
- Breite Durchfahrtsöffnung: 5,20 m
- Durchfahrtshöhe: 3,10 m bei 101,0 m NHN
- Ilse Kanal verbindet den Sedlitzer und Großräschener See
- Zeitlicher Richtungsverkehr mit Ampelregelung für alle Fahrzeuge; Begegnungverkehr nur von muskelbetriebenen Booten während der Durchfahrtfensters möglich, ansonsten verboten; Festmachen nur an Seewartestellen bei roter Ampel und in Notsituationen erlaubt
- Breite Durchfahrtsöffnung: 5,20 m
- Durchfahrtshöhe: 3,45 m bei 101,0 m NHN
- max. Durchfahrtslänge im Tunnel: 186,0 m
Freizeitkapitäne können davon ausgehen, dass die Infrastruktur für gängige kleine Sportboote, Hausboote, Flöße und Motorboote ausgelegt ist, wie sie bereits heute im Lausitzer Seenland genutzt und vermietet werden. Die maximale Fahrzeuglänge für alle Kanäle beträgt 25,00 Meter.
Für Segelboote ist eine Durchfahrt nur mit Mastlegen möglich aufgrund der Brücken und Tunnel in den Kanälen.
Derzeitig gibt es nur eine Schleuse am Koschener Kanal mit einer Länge von 1.050 Metern. Die Schleusung dauert ca. 45 Minuten. Die Fahrt durch die anderen Kanäle erfolgt ohne Schleusung und ist dadurch in kürzerer Zeit möglich.
Aufgrund von zeitlichen Richtungsverkehren kann es zu Wartezeiten bei den Durchfahrten durch die Kanäle kommen. Bei Wartezeiten stehen vor den Einfahrtsbereichen Wartestellen zum Festmachen zur Verfügung.
- Barbara-Kanal verbindet den Geierswalder See und Partwitzer See
- Sornoer Kanal verbindet den Geierswalder und Sedlitzer See, ab Freigabe am 29. Juni 2026 nutzbar
- Länge: 1.250 m
- Zeitlicher Richtungsverkehr für Fahrzeuge; muskelbetriebene Fahrzeuge bis 2 m Breite frei
- Rosendorfer Kanal verbindet den Partwitzer und Sedlitzer See, ab Freigabe am 29. Juni 2026 nutzbar
- Länge: 440 m
- Zeitlicher Richtungsverkehr für Fahrzeuge; muskelbetriebene Fahrzeuge bis 2 m Breite frei
- Ilse Kanal verbindet den Sedlitzer und Großräschener See, ab Freigabe am 29. Juni 2026 nutzbar
- Länge: 1.197 m
- Zeitlicher Richtungsverkehr mit Ampelregelung für alle Fahrzeuge; Begegnungverkehr nur von muskelbetriebenen Booten während der Durchfahrtfensters möglich, ansonsten verboten; Festmachen nur an Seewartestellen bei roter Ampel und in Notsituationen erlaubt
Bitte informieren Sie sich vorher zu den Verkehrs- und Befahrensregelungen. Diese finden Sie auf den Seiten der Landesämter:
- Brandenburg: Landesamt für Bauen und Verkehr: www.lbv.brandenburg.de in der Rubrik Verkehr/Binnenschifffahrt und Häfen
- für Sachsen: Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen in der Rubrik Fachthemen - Umwelt/Sanierungsbergbau/Schiffbarkeit
Detaillierte Informationen finden Sie in der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund".
Die Benutzung des Koschener Kanals zwischen Geierswalder See und Senftenberger See ist kostenfrei. In der Hauptsaison ist die Schleuse von 9 bis 22 Uhr passierbar. Bis 19 Uhr ist der Schleusenwärter anwesend und kann bei Problemen oder Fragen helfen. Ab 19 Uhr ist eine Schleusung in Selbstbedienung möglich.
Der Schleusungsvorgang dauert ca. 15 Minuten, die gesamte Durchfahrt durch den über einen Kilometer langen Kanal dauert ca. 50 Minuten. Die Schleusenkammer hat eine nutzbare Länge von 29 x 6 Meter.
Passierbar ist der Kanal mit allen Bootstypen. Wichtig ist nur, dass die Maximalmaße von 6 Metern Breite, 3,5 Metern Höhe und 29 Metern Länge nicht überschritten werden. Segelboote müssen Ihren Mast umlegen können.
Ansprechpartner für alles, was die Schleusung und den Kanal betrifft, ist der Schleusenwärter.
Öffnungszeiten Schleuse im Koschener Kanal:
- täglich von April bis Oktober (auch an Feiertagen)
- April 9 – 20 Uhr
- Mai 9 – 21 Uhr
- Juni 9 – 22 Uhr
- Juli 9 – 22 Uhr
- August 9 – 21 Uhr
- September 9 – 20 Uhr
- Oktober 9 - 18 Uhr
Kontakt
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Schleusenwärter Rico Claus
rico.claus@zv-lsb.de
www.senftenberger-see.de
Mehr Informationen zum Wasserwandern durch den Koschener Kanal
Grillplätze gibt es am Senftenberger See am Seestrand Buchwalde. Lagerfeuer ist nicht gestattet. Bitte melden Sie sich in der Saison von April bis Oktober mind. 5 Tage vor der Benutzung schriftlich beim Wohnmobilstellplatz Buchwalde unter seestrand.buchwalde@senftenberger-see.de an. Für die Benutzung des Grillplatzes wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben. Diese ist vor Ort zu entrichten. Gegrillt werden kann vom 01.04. bis 31.10. zwischen 8:00 – 20:00 Uhr. Hier finden Sie die Regeln für den Grillplatz.
Am Geierswalder See ist ein kostenpflichtiger Grillplatz eingerichtet. Bitte melden Sie sich beim Marina Camping bzw. beim Hafenmeister am Geierswalder See dafür an.
Am Bärwalder See ist das Grillen und Lagerfeuer machen ebenfalls möglich.
Im Freizeit- und Erholungszentrum Großräschen mit Freibad gibt es einen Grill- und Lagerfeuerplatz. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.
Am Gondelteich in Hoyerswerda steht ein öffentlicher Grillplatz zur Verfügung. Er befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Lausitzbad und ist mit einem Metallpavillon, zwei massiven Grillstellen, Granit-Sitzgruppen, Kinderspielelementen und einem Barfußpfad ausgestattet.
Die Nutzung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich – mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail. Der Zugangsschlüssel kann während der Öffnungszeiten des Lausitzbades abgeholt und zurückgegeben werden. Es wird eine Nutzungsgebühr von 10 Euro erhoben sowie ein Pfand von 20 Euro für den Schlüssel fällig. Zusätzlich ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass die verwendete Grillkohle während der eigenen Nutzungszeit vollständig abbrennen sollte.
Ausgewiesene Busparkplätze gibt es am Seestrand Großkoschen am Senftenberge See, in Großsärchen am Knappensee, in Großräschen an den IBA-Terrassen, in Uhyst und Boxberg am Bärwalder See und auf der Klein Döbberner Seite an der Talsperre Spremberg.
Aktuell befinden sich noch einige Seen im Lausitzer Seenland in der Flutung. Einer der letzten gefluteten Seen wird der Altdöberner See im Norden des Lausitzer Seenlandes sein, geplant ist die Flutung voraussichtlich bis 2028. Auf der Internetseite der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ist der derzeitige Stand der Flutung in den Tagebauseen dargestellt.
Aktueller Flutungsstand der Bergbaufolgeseen
Das Wasser in den Seen stammt im Wesentlichen aus den Lausitzer Flüssen (Schwarze Elster, Spree, Neiße,...), dem Grundwasser-Zustrom, der Eigenwasserhebung und natürlich aus den Niederschlägen.
Informationen zur Flutung bei der LMBV
Im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes darf auf allen ausgewiesenen Reitwegen geritten werden. Meist sind das Waldwege.
Im brandenburgischen Teil des Lausitzer Seenlandes gibt es eine andere Regelung zum Reiten. Hier darf überall dort geritten werden, wo es nicht verboten ist. Beispiele für Wege auf denen ein Verbot herrscht sind Sport- und Lehrpfade, Gehwege und Radwege.
Reitwege im Geoportal des Landkreises Bautzen
Pferdeland Brandenburg
Nein, in der Regel darf auf den Seerundwegen nicht geritten werden, es sei denn der Weg bzw. Wegabschnitt ist als ausgewiesener Reitweg gekennzeichnet. Aber generell sind die Wege für Radfahrer, Spaziergänger, Skater bestimmt und nicht für die Nutzung mit Pferden.
Im Lausitzer Seenland gibt es zahlreiche ausgewiesene Reitwege (in Sachsen) bzw. für das Reiten empfohlene Wege (in Brandenburg).
In Sachsen ist die Nutzung der ausgewiesenen Reitwege kostenpflichtig. Es müssen Reitplaketten (10 Euro für 1 Jahr) und Anhängeschilder (einmalig ca. 10 Euro) erworben werden, welche dann gut sichtbar am Pferd zu befestigen sind. Es sind auch Monatsplaketten für einen geringeren Betrag erhältlich.
In Brandenburg ist das Reiten kostenfrei.
Einen Pferdestrand gibt es an der Talsperre Spremberg, die Pferdeschwemme zwischen Bagenz und Weißen Berg.
Zunächst braucht jeder Angler eine allgemeine Berechtigung, um angeln zu dürfen. Das ist in den meisten Fällen ein Fischereischein oder eine Fischereiabgabe. Zu dieser Erlaubnis braucht man für jedes Gewässer, an dem man angeln möchte, eine Genehmigung. Diese bekommt man meist in Form einer Angelkarte. Für Gewässer, die im Deutschen Angelerverband e. V. (DAV) gelistet sind, ist eine solche Angelkarte nicht notwendig, vorausgesetzt man ist Mitglied in den jeweiligen Angelverbänden des Bundeslandes und somit Mitglied des DAV. Bei Nicht-DAV-Gewässern ist eine (Gast-)Angelkarte auf jeden Fall erforderlich.
An den brandenburgischen Seen, wie Gräbendorfer See und Talsperre Spremberg zahlen Gäste, die keine Fischereierlaubnis besitzen, die Fischereiabgabe und können somit auch ohne eigenen Fischereischein angeln, allerdings nur auf Friedfische.
An und auf welchen Seen kann ich angeln? Welche Seen sind DAFV-Gewässer?
Geangelt werden darf am Senftenberger See vom gewachsenen Ufer aus (Sperrbereiche beachten!), am Ufer und vom Boot auf Geierswalder See, am und auf dem Dreiweiberner See, am Badeteich Groß Düben (Waldsee), am Ufer und vom Boot auf dem Bärwalder See, am Gräbendorfer See vom Ufer und vom Boot sowie an und auf der Talsperre Spremberg. Hier ist im Winter sogar das Eisangeln gestattet. Außerdem kann am Angelteich Maxemilian in Klitten und an den Müllerteichen am Schloss Uhyst geangelt werden.
DAFV-Gewässer sind der Dreiweiberner See, der Bärwalder See, der Waldsee Groß Düben, der Gräbendorfer See und die Talsperre Spremberg.
Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebenen Bereiche, in denen geangelt werden darf.
Erlaubnisscheine für Gastangler sind an den folgenden Stellen erhältlich:
- Eckes Anglertreff, Buchwalder Str. 2, Senftenberg, Tel. 03573 73634
- Angler Glück, Matthias Kieschnik (Großsärchen)
- Herr Dietmar Arlt (Großsärchen)
- Tankstelle in Lohsa 035724-51123
- Käpt'n Nipo, Anglerbedarf und Zubehör Nicklisch - Potzkai GbR, Senftenberger Str. 15, 02977 Hoyerswerda, Tel. 03571 605851
- RW Angelsport, Käthe-Niederkirchner-Straße 26, Hoyerswerda, Tel. 03571 478716
- Silvio's Anglertreff, Dresdener Str. 6, Spremberg, Tel. 0177 6831995 (für Talsperre Spremberg und Spree)
- Landesanglerverband Brandenburg e.V., Sachsendorfer Str. 2, 03051 Cottbus, Tel. 0355 3819614 (auch Onlineverkauf)
- VF-Angelsport, Dissenchener Strasse 54, 03042 Cottbus, Tel. 0355 7296324 (für Gräbendorfer See, Talsperre Spremberg und Spree)
In Sachsen, an den sächsischen Angelgewässern ist das Angeln
- an der Spree (Rollmühle bei Neustadt bis Landesgrenze)
- an der Spree (von Kreisgrenze bei Uhyst bis Wehr Bärwalde)
- am Weißen Schöps einschließlich Neugraben
- am Schwarzen Schöps
- an der Wudra-Flutmulde Wittichenau/Spohla
- an der Schwarzen Elster und dem Schwarze Elster Kanal
- am Kanal Kringelsdorf
- an der Rakelitz bei Rietschen
- am Hoyerswerdaer Schwarzwasser und dem Warthaer Schwarzwasser (ab Höhe Wartha + Flutmulde)
- und an der Kleinen Spree (von Hermsdorf bis Weißkollm)
erlaubt.
In Brandenburg kann an den folgenden Flüssen/Flussabschnitten geangelt werden:
- Spree und Vorstaubecken der Talsperre Spremberg
- Spree - Hammerlache Spremberg
- Cantdorfer Wiesen
- Neu-Haidemühl
- Schwarze Elster
- Neiße bei Forst (Lausitz) und Guben
- Mühlgraben in Forst (Lausitz)
- Egelneiße in Guben