Das Baden in den Kanälen (Überleitern ) zwischen den Seen sowie in den Einlaufbereichen der Kanäle ist im Lausitzer Seenland generell und dauerhaft verboten. In den Kanälen und in einem Umkreis von 50 Metern vor den Kanaleinläufen (ab Beginn der Verbindung zum Überleiter) darf nicht gebadet werden. Hintergrund sind Sicherheitsgründe: Dort können Nutzungskonflikte mit dem Bootsverkehr entstehen, die eine Gefahr für Badegäste darstellen.
Appell der unteren Wasserbehörde: Genießen Sie das Baden in den freigegebenen Bereich der Seen. Wer Verbote bewusst ignoriert, begibt sich ebenso bewusst in Gefahr.
Alle Badefreunde werden gebeten, dies zu beachten. Erlaubt ist das Baden auf den freigegebenen Seen in der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang überall auf den dafür freigegebenen und somit sicheren Wasserflächen der Seen.
