Die Regelungen, welche Boote führerscheinfrei gefahren werden können, sind in Brandenburg und Sachsen gleich. Die führerscheinfreie Motorisierung für Sportboote liegt bei bis zu 15 PS/ 11,03 kw. Segelboote sind führerscheinfrei. Für einen Hilfsmotor gilt ebenfalls diese Regelung. Die Fahrerlaubnispflicht besteht für Boote mit Motoren über 15 PS.
