Boote können im Seenverbund an gekennzeichneten Marinas und öffentlichen Wasserwanderrastplätzen anlegen. Das Ankern ist auf allen Seen erlaubt, in Kanälen jedoch verboten. Wichtig sind der Schutz von Ufervegetation und das Einhalten von Mindestabständen, besonders in Badebereichen und Naturschutzgebieten.
Anlegestellen am Senftenberger See:
- Stadthafen Senftenberg mit Sanitäranlagen und Gastronomie
- Hafencamp Senftenberger See mit Sanitäranlagen und Gastronomie
- Seestrand Niemtsch
- Steg am Strandhotel Senftenberger See
- an der Schleuse Koschener Kanal mit Sanitäranlagen und Gastronomie
Nähere Informationen zu den Anlegestellen und Liegeplätzen am Senftenberger See
Anlegestellen am Geierswalder See:
- Wasserwanderrastplatz an der Marina mit Sanitäranlagen und Gastronomie in Laufweite
- Pier 1, Beachbar (Anleger)
Anlegestellen am Sedlitzer See:
- Hafen in der Sedlitzer Bucht
- Anlegestelle am Aussichtsturm Rostiger Nagel mit Sanitäranlagen und Imbiss ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
- Schwimmender Steg ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
Anlegestellen am Großräschener See:
- Stadthafen Großräschen mit Sanitäranlagen und Gastronomie
Am Partwitzer See gibt es aktuell keine öffentliche Anlegemöglichkeit.
Anlegestellen am Bärwalder See:
- Marina Klitten (Anleger, mit Sanitäranlagen)
- Boxberg (Anleger)
- Uhyst (Anleger)
Nähere Informationen zu den Anlegestellen und Liegeplätzen am Bärwalder See
Anlegestellen an der Talsperre Spremberg:
- Bagenzer Seite (Anleger, mit Sanitäranlagen)
- Klein Döbberner Seite (Anleger, mit Sanitäranlagen)
An allen Anlegestellen/Ankerplätzen gibt es Versorgungsmöglichkeiten (Imbiss, Restaurant,...), die zu Fuß erreichbar sind.
Das Ankern ist auf dem Senftenberger, Geierswalder, Partwitzer, Sedlitzer und Großräschener See außerhalb von Schutzgebieten erlaubt. Bei Nacht darf nur bemannt und ordnungsgemäß beleuchtet geankert oder stillgelegt werden. An genehmigten Liegestellen ist das nächtliche Stillliegen auch für unbemannte Kleinfahrzeuge gestattet.
In den schiffbaren Kanälen ist das Ankern und Stillliegen verboten.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund".
